Wer ist meldepflichtig?
AG, GmbH, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, SICAV und SICAF sowie ausländische Gesellschaften mit Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz. Ausgenommen sind börsenkotierte Gesellschaften und ihre zu über 75 % gehaltenen Töchter – die grossen Basler Pharmakonzerne also, nicht aber die KMU, Start-ups und Spin-offs in ihrem Umfeld. Vereine, Stiftungen und Einzelfirmen sind nicht erfasst.
Was wird gemeldet?
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang der Kontrolle jeder wirtschaftlich berechtigten Person. Wirtschaftlich berechtigt ist, wer direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert; subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs.
Fristen für Basler Gesellschaften
Die Fristen hängen davon ab, ob die Gesellschaft neu ist und ob ihre wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister ersichtlich sind:
- Neugründungen ab 1. Oktober 2026: innert eines Monats nach dem Handelsregistereintrag.
- Bestehende Gesellschaften, deren wirtschaftlich Berechtigte als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen sind: bis 1. Oktober 2028.
- Übrige bestehende Gesellschaften: gestaffelt zwischen 31. Dezember 2026 und 31. März 2027, je nach Rechtsform und Revisionspflicht.
- In jedem Fall: innert eines Monats nach der ersten Handelsregister-Mutation nach dem 1. Oktober 2026 – etwa einer Sitzverlegung oder einem Organwechsel.
- Änderungen bei den Berechtigten: innert 30 Tagen nachführen.
Verzeichnis und Meldung: zwei Pflichten
Neben der Meldung ans zentrale Register muss jede Gesellschaft ein internes Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten führen, in der Schweiz zugänglich halten und zehn Jahre aufbewahren. Die Meldung erfolgt gebührenfrei über EasyGov; ab Mitte 2027 voraussichtlich auch über das Handelsregisteramt, wenn ohnehin ein Registerverfahren läuft und alle Berechtigten im Handelsregister stehen.
Wir erstellen das Verzeichnis samt Aktien- bzw. Anteilbuch KI-geführt und notariell geprüft für CHF 49.– – bei jeder Gründung über uns kostenlos.
Sanktionen
Wer die Meldepflicht vorsätzlich verletzt, riskiert Bussen bis CHF 500'000; Bussen über CHF 5'000 werden im Strafregister eingetragen. Mangelhafte Verzeichnisführung kann zudem ein Organisationsmangel-Verfahren nach Art. 731b OR auslösen.
Passende Dienstleistungen
Autor: Daniel Bleuer, Rechtsanwalt und Notar. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Herausgeberin: Legal Tech Solutions GmbH, St. Gallen. Angaben zu Steuersätzen und Gebühren beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und können ändern.